RoHS- und REACH-Konformitätszertifikat
RoHS
Solberg Manufacturing erklärt hiermit, dass alle Solberg-Produkte der europäischen Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS 3) Richtlinie 2015/863/EU entsprechen.
Auf Grundlage der von unseren betroffenen Lieferanten erhaltenen Informationen bescheinigt dieses Dokument, dass unsere Produkte keine der folgenden verbotenen Substanzen in Mengen enthalten, die die angegebenen Grenzwerte überschreiten würden (ausgenommen Komponenten, die gemäß Ausnahme 6(a) zugelassen sind: Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke mit einem Bleigehalt von bis zu 0,35 % nach Gewicht).
• Blei (Pb): <1000 ppm (0,1 %)
• Quecksilber (Hg0:<1000ppm (0,1%)
• Cadmium (Cd): <100 ppm (0,01 %)
• Sechswertiges Chrom (Cr6+): <1000 ppm (0,1 %)
• Polybromierte Biphenyle (PBBs): <1000 ppm (0,1 %)
• Polybromierte Diphenylether (PBDEs): <1000 ppm (0,1 %)
• BIS(2-Ethylhexyl) (DEHP): <1000 ppm (0,1 %)
• Benzylbutylphthalat (BBP): <1000 ppm (0,1 %)
• Dibutylphthalat (DBP): <1000 ppm (0,1 %)
• Diisobutylphthalat (DIBP): <1000 ppm (0,1 %)
ERREICHEN
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACH; Solberg Manufacturing unterstützt das Ziel von REACH, den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu verbessern, voll und ganz. Als nachgeschalteter Anwender sind die von Solberg hergestellten Produkte nicht-chemische Produkte, die bei normaler und vorhersehbarer Anwendung während ihrer Lebensdauer keine Stoffe freisetzen. Daher benötigen Solberg-Produkte gemäß den REACH-Anforderungen keine Registrierung.
Basierend auf Informationen, die wir von unseren betroffenen Lieferanten erhalten haben, bescheinigt dieses Dokument, dass keine Produkte von Solberg Manufacturing mehr als 0,1 % des Gewichts der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthalten, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. EG 1907/2006, einschließlich der am 1. Juli 2024 veröffentlichten Kandidatenliste (242), aufgeführt sind.
1. Artikel, die bereits unter spezifische Rechtsvorschriften der Union zur Regelung des Bleigehalts oder der Bleimigration fallen, sollten aus Gründen der Konsistenz ausgenommen werden. Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Blei und Bleiverbindungen.
David Wells
Manager für kontinuierliche Verbesserung
Solberg Manufacturing, Inc.